Nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer (GDV) gibt es rund 1,1 Millionen Leitungswasserschäden mit einer Schadensumme von 2,1 Milliarden Euro Jährlich. Aber wer kommt für die Schäden auf? Und wie gehen Sie als Mieter oder Immobilienbesitzer bei einem Schaden am besten vor?
Wir unterstützen Sie bei der Schadensabwicklung. Wenn Sie die Sorge haben, am Ende auf den Kosten sitzen zu bleiben, kontaktieren Sie uns rechtzeitig, sodass wir Sie bei der Schadensregulierung so früh wie möglich unterstützen können.
Jetzt AnrufenOb Rohrbruch, defektes Rückschlagventil oder nicht richtig angeschlossener Geschirrspüler – ein Wasserschaden kann für alle Beteiligten sehr ärgerlich sein. Trotzdem gilt es, Ruhe zu bewahren und Schäden so schnell wie möglich mit einer verantwortungsbewussten Versicherungsgesellschaft zu regeln. Die Hausratversicherung deckt alle beschädigten beweglichen Sachen ab, während die Gebäudeversicherung beschädigte Teile der Wohnung ersetzt oder repariert. Im folgenden Ratgeber zeigen wir Ihnen genauer, worauf es bei der Schadenregulierung bei einer zuständigen Versicherung ankommt.
Da sich die Abwicklung unverschuldeter Schadensereignisse erheblich von der verschuldeter Schadensereignisse unterscheidet, ist zunächst zu fragen, ob und wer den Schadenseintritt verschuldet hat. Bewegliche Einrichtungsgegenstände und Hausrat sind in der Regel durch eine Bewohner-Hausratversicherung gedeckt. Kommt es jedoch auch zu einem Wasserschaden am Gebäude, ist die Reparatur Sache der Hausratversicherung, die der Eigentümer selbst abschließen sollte. Wenn Sie nicht selbst für den Schaden verantwortlich sind, sondern ein Nachbar, dessen Privathaftpflichtversicherung zahlen muss.
Über unsDie wichtigsten Regeln zum Wasserschaden melden und der Vorgehensweise bei der Schadensmeldung stellen wir Ihnen hier genauer vor.
Ein Paar nützliche Hinweise für die reibungslose Schadensabwicklung mit Ihre Versicherung.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Abwicklung mit der Versicherung.